Urlaubssemester

Ob Schwangerschaft, Praktikum oder die Pflege von Angehörigen – ein Urlaubssemester kann in verschiedenen Lebenslagen notwendig sein. Was musst du dabei beachten?

Für ein Urlaubssemester gibt es viele Gründe: Vielleicht möchtest du ein längeres Praktikum absolvieren oder du musst wegen deiner Schwangerschaft kürzertreten. Oder du benötigst einen finanziellen Puffer für die lernintensive Zeit vor deinen Abschlussprüfungen und willst dafür eine Weile in Vollzeit arbeiten. Auch eine langwierige Erkrankung kann dich zur Ruhe und zu einem oder mehreren Urlaubssemestern zwingen.

Wir haben für dich die finanziellen Vor- und Nachteile eines Urlaubssemesters zusammengetragen:

Vorteile

  • An vielen Hochschulen werden während eines Urlaubssemesters keine Beiträge für Studentenwerk, Semesterticket etc. fällig. Achtung! Häufig musst du dazu allerdings nachweisen, dass du dich in dieser Zeit nicht am Hochschulort aufhältst, sondern bei den Eltern, im Ausland oder in einem weit entfernten Praktikumsort.
  • Einen Studentenausweis bekommst du in der Regel trotz Urlaubssemester.
  • Bei der Berechnung deiner Fachsemester zählen Urlaubssemester nicht mit. Deine Fachsemesterzahl ist beispielsweise relevant für die studentische Krankenversicherung, für einen BAföG-Antrag oder für einige Prüfungen: Hier gilt jeweils eine bestimmte Maximalgrenze!
  • Solange du maximal 450 Euro pro Monat verdienst, darfst du während eines Urlaubssemesters weiterhin studentisch krankenversichert oder familienversichert bleiben. Bei einer selbstständigen Tätigkeit prüft die Krankenkasse im Einzelfall, bis zu welchem Umfang keine Änderungen der Sozialversicherungspflicht erforderlich sind.

Nachteile

Leider hat ein Urlaubssemester in finanzieller Hinsicht auch einige Nachteile:

  • Während des Urlaubssemesters hast du normalerweise keinen Anspruch auf BAföG, stattdessen aber vielleicht zumindest ein Semester lang auf Sozialhilfe und/oder Wohngeld.
  • Sobald du über 450 Euro pro Monat verdienst, verlierst du deinen Werkstudierendenstatus – selbst, wenn du weniger als 20 Wochenstunden arbeitest!
  • Ab diesem Zeitpunkt – also ohne Werkstudierendenstatus – besteht Beitragspflicht für alle Sozialversicherungszweige. Deine studentische Krankenversicherung greift also nicht mehr und es werden einkommensabhängige Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung fällig. Das gilt auch für Privatversicherte oberhalb der Einkommensgrenze!

Antragstellung

Dein Urlaubssemester solltest du rechtzeitig vor Semesterbeginn im Hochschulsekretariat beantragen.

Wichtig: Manche Hochschulen begrenzen die Anzahl möglicher Urlaubssemester oder genehmigen sie nur bei Vorlage bestimmter Nachweise. Erkundige dich also frühzeitig nach den entsprechenden Fristen und Antragsbedingungen! Alle nötigen Informationen findest du auf der Webseite deines Hochschulsekretariats.

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