Wohngeld & Kindergeld
Neben dem BAföG gibt es zwei weitere staatliche Zuschüsse, die du im Studium beziehen kannst: das Kindergeld und das Wohngeld.
Kindergeld
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die den Lebensunterhalt von Kindern sichern soll, indem ihre Eltern finanziell entlastet werden. Aktuell beträgt der Kindergeldsatz mindestens 219 Euro im Monat. Kindergeld kannst du während deines Studiums bis zu deinem 25. Geburtstag bekommen. Sobald du dein Studium jedoch abbrichst oder erfolgreich beendest, verlierst du den Anspruch auf Kindergeld.
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Du kannst Wohngeld allerdings nur beantragen, wenn dein Antrag auf BAföG abgelehnt wurde. Den Antrag auf Wohngeld reichst du bei der zuständigen Wohngeldbehörde deiner Stadt ein. Wichtig: Ob du in einer WG oder allein lebst, ist für die Beantragung von Wohngeld unerheblich.
Du hast möglicherweise einen Wohngeldanspruch, wenn du außerdem:
- BAföG als Bankdarlehen beziehst.
- BAföG beziehst und jemand in deinem Haushalt ALG II bezieht.
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ein Stipendium bekommst.
Keinen Wohngeldanspruch haben dagegen:
- BAföG-Empfänger*innen, die allein leben.
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BAföG-Empfänger*innen, die bei ihren Eltern wohnen, wobei Mutter und auch Vater ALG II erhalten. Studierende können in diesem Fall stattdessen Mietzuschuss nach Hartz IV beantragen!
Die Höhe des Wohngelds hängt von deinem Einkommen ab und in vielen Fällen auch vom Einkommen derjenigen, mit denen du in einem Haushalt wohnst. Ohne Einkommen kannst du kein Wohngeld bekommen, denn du musst nachweisen, dass deine Grundkosten gedeckt sind – das Wohngeld ist nur eine Aufstockung. Zum Einkommen zählen neben steuerpflichtigen Einkünften ggf. auch eine Waisenrente oder ein Stipendium.