TVStud Tarifinfo #5: Verhandlungsergebnisse
DER TARIFGEMEINSCHAFT DEUTSCHER LÄNDER VERBESSERUNGEN ABGETROTZT – DER KAMPF UM DEN TV STUD GEHT WEITER!
Zu Beginn der Verhandlungen zeigte sich dasselbe Bild wie in der zweiten Runde: An die Koalitionsversprechen zu einem TVStud wollten sich in der TdL weder Vertreter*innen der SPD, Grünen noch CDU erinnern – auch um den Preis, studentische Beschäftigte weiterhin in ihren prekären Arbeitsbedingungen zu belassen. Im Verlauf der Verhandlungen versuchte die TdL sogar, verschiedene Beschäftigtengruppen gegeneinander auszuspielen und die Lohnerhöhungen für alle Tarifbeschäftigten gegen weitere Erwartungen aufzurechnen. Unsere Antwort hierauf war gewerkschaftliche Solidarität: So wurde gegen Totalblockade und Spaltungsversuche schließlich dieses Ergebnis erstritten. Auch wenn es nicht vollständig unseren Erwartungen entspricht, ist es ein Ergebnis, das den Weg für einen TVStud ebnet und erste konkrete Verbesserungen enthält.
Das Verhandlungsergebnis in Kürze
Die schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Beschäftigte beinhaltet:
- Mindestvertragslaufzeit: in der Regel für ein Jahr (Abweichungen nach oben und unten in begründeten Fällen)
- Mindeststundenentgelt für studentische Beschäftigte (ohne Abschluss):
- ab Sommersemester 2024: mindestens 13,25 €
- ab Sommersemester 2025: mindestens 13,98 €
- Integration in die nächste Tarifrunde: «Die Tarifvertragsparteien werden in der nächsten Tarifrunde erneut u.a. über die Anpassung der Mindestentgelte verhandeln.»
Der Begriff der studentischen Beschäftigten unterscheidet nicht zwischen studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften oder Tutor*innen.
Was bedeutet der Tarifabschluss für uns? Was verbessert sich mit der Tarifeinigung für die studentischen Beschäftigten:
Mit der schuldrechtlichen Vereinbarung haben wir erstmals einen Vertrag zwischen den Gewerkschaften und der TdL, der die Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter regelt. Anders als bei einer tarifvertraglichen Regelung können Beschäftigte jedoch ihre Ansprüche nicht einklagen. Eine Verletzung der Regelungen stellt allerdings einen Vertragsbruch dar. Die Einhaltung dieser Vereinbarung kann durch die Gewerkschaften eingeklagt werden. Das ist ein Fortschritt im Vergleich zu den einseitigen Richtlinien der TdL.
Die Einführung von Vertragslaufzeiten auf in der Regel ein Jahr ist eine deutliche Verbesserung. Die durchschnittliche Laufzeit von Arbeitsverträgen für studentische Beschäftigte beträgt derzeit nur sechs Monate. Viele Studierende haben sogar noch kürzere Laufzeiten.
Bisher unterschied die TdL in ihren Richtlinien Höchstlöhne zwischen Ost und West sowie zwischen studentischen Hilfskräften ohne Abschluss und wissenschaftlichen Hilfskräften mit Bachelor und mit Master. Für die studentischen Hilfskräfte lagen die Höchstlöhne in den letzten Jahren unter oder knapp über Mindestlohnniveau.
Nun wurden erstmalig Mindeststundenlöhne festgelegt, ohne die bisherige Unterscheidung zwischen Ost und West. Diese gelten zunächst nur für studentische Beschäftigte ohne Abschluss, also für die Gruppe mit dem geringsten Lohn. Bisher sah die Richtlinie der TdL für SHK mit Bachelor-Abschluss ca. 1,50 bis 2,00 Euro mehr pro Stunde vor. Es ist davon auszugehen, dass die Länder die Unterscheidung zwischen den Lohngruppen zunächst aufrechterhalten und Beschäftigten mit Abschluss weiterhin mehr bezahlen werden. In jedem Fall gibt die neue Regelung von Mindestlöhnen die Möglichkeit vor Ort höhere Löhne zu zahlen.
Mit dem Verhandlungsergebnis ist sichergestellt, dass ver.di (auch für die GEW) in der nächsten Tarifrunde wieder um unsere Arbeitsbedingungen verhandeln kann Um beim nächsten Mal höhere Löhne zu erkämpfen und weitere Arbeitsbedingungen zu regeln, müssen wir unsere Streikmacht und den Organisationsgrad in den Gewerkschaften nochmal deutlich erhöhen.
Wie geht es weiter und was sind die nächsten Schritte:
Die Verbesserungen sind ein Ergebnis unseres Kampfes seit 2019 und der beeindruckenden Streikbewegung der letzten Monate. Wir haben uns stark in die bundesweit einmalige Streikwelle an über 80 Hochschulen eingebracht.
Klar ist: Unser Kampf geht weiter! Wir haben die Mindestvertragslaufzeiten von einem Jahr durchgesetzt - diese können unsere Bewegung stabilisieren, indem sie eine langfristige Beteiligung von uns sicherstellen und uns vor Sanktionen z.B. bei Streiks schützen. Nun gilt es gemeinsam mit Personalvertretungen und Gewerkschaften auf die Umsetzung und Einhaltung zu pochen. Wir müssen uns jetzt für unsere Forderungen nach studentischen Personalvertretungen stark machen und die Personalratsarbeit in unseren lokalen Inis aktiv mitgestalten.
Mit der Vereinbarung haben wir die Zusage erhalten, dass in der nächsten Tarifrunde wieder über unsere Arbeitsbedingungen verhandelt wird. Voraussetzung dafür ist, dass wir uns bis dahin weiter organisieren und starke gewerkschaftliche Strukturen an den Hochschulen aufbauen. Wir haben in dieser Tarifrunde bewiesen, dass wir kämpfen können. Her mit dem Tarifvertrag!