TVStud Tarifinfo #1: TVStud in der TV-L-Runde 2023!

Mit Beschluss der ver.di Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTKöD) vom 11.10.2023 steht fest: Unsere Gewerkschaften ver.di und GEW machen die Tarifierung der Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten (studentische Hilfskräfte) zum Bestandteil der bevorstehenden Verhandlungen im Rahmen der Tarifrunde der Länder. Diese starten am 26. Oktober in Berlin. Die weiteren Verhandlungstermine sind der 2./3. November und der 7./8. Dezember (beide in Potsdam). Bis November gilt es jetzt vorbereitet zu sein, um im Zweifel für unsere Forderungen zu streiken und auf die Straße zu gehen. Die ver.di BTKöD folgte mit ihrem Beschluss unserer ver.di TVStud-Verhandlungskommission, welche sich aus von euch gewählten Delegierten aus den ver.di Landesbezirken zusammensetzt und in der die Forderungsdiskussionen aus den lokalen Initiativen und der GEW-Verhandlungskommission auf Basis der über 7.000 Forderungsfragebögen zusammengeführt wurden.

 

Warum wird in der offiziellen Kommunikation von „Erwartungen“ und nicht von „Forderung" nach einem Tarifvertrag gesprochen?

Die Unterscheidung zwischen Forderung und Erwartung kommt daher, dass für die bevorstehende Tarifrunde explizit nur die Entgelttabellen des Tarifvertrags der Länder gekündigt wurden. Dass wir in diesem Kontext von Erwartungen sprechen, hat also rechtliche Gründe und sagt nichts über den Charakter unseres Anliegens aus. Auch eventuelle Streikaktivitäten werden hierdurch nicht berührt. Sprecht mit euren Gewerkschaftssekretär*innen vor Ort und achtet auf (kurzfristige) Ankündigungen. Wenn es drauf ankommt, sehen wir uns also im November alle auf der Straße.

 

Unser Ziel ist eine Tarifierung der studentischen Beschäftigten, etwa durch die Aufnahme in den Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder (TV-L).

  • (Erholungs-)Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen mit entsprechender Berechnungsgrundlage
  • Regelung zu Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (d.h. mindestens 6 Wochen und ab dem 1. Monat), Jahressonderzahlung und Zuschläge für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten

Unser Ziel ist eine Entprekarisierung der Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter. Kurzen Vertragslaufzeiten, Kettenbefristungen, unbezahlter Mehrarbeit und geringfügigen Beschäftigungen wollen wir ein Ende bereiten.

  • Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten
  • Mindeststundenumfang von 40 Stunden/Monat (Unterschreitung nur auf Antrag der*des Beschäftigten)

Unser Ziel ist eine bundesweit einheitliche Bezeichnung, die Vereinbarung von Tätigkeitsbeschreibungen von Hilfskräften und Tutor*innen sowie ein einheitliches Stundenentgelt.

  • von 16,50 Euro im 1. Jahr der Beschäftigung
  • ab dem 2. Jahr: 17,50 Euro
  • ab dem 3. Jahr: 18,50 Euro
  • Berechnung mit Beginn des ersten Arbeitsvertrags.
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