200 Euro – und sonst? Welche Entlastungen gibt es für Studierende?
Steigende Lebensmittelpreise, galoppierende Energiekosten – das Leben wird derzeit immer teurer. Die Bundesregierung hat inzwischen ein drittes Entlastungspaket beschlossen – und dabei erstmals auch alle Studierenden mit einer eigenen Maßnahme explizit bedacht. Mit einer Einmalzahlung von 200 Euro sollen sie unterstützt werden. Reicht das? Und von welchen anderen Entlastungen profitieren Studierende sonst noch? Ein Überblick.
200 Euro Energiepauschale für Studierende, 300 Euro für die mit steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnissen neben dem Studium, Heizkostenzuschuss für BAföG-Beziehende, Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger*innen – es ist nicht leicht, den Überblick zu behalten, auf welche Zuschüsse Studierende sich einstellen können, um im bevorstehenden Winter finanziell über die Runden zu kommen.
Die gute Nachricht zuerst: Das dritte Entlastungspaket, das die Bundesregierung Anfang September auf den Weg gebracht hat, sieht vor, alle Studierenden sowie alle Fachschüler*innen einmalig mit einem Energiezuschuss von 200 Euro zu entlasten. Wann und wie das Geld bei dieser Gruppe ankommt, ist bislang jedoch noch völlig unklar. Denn da das Gros der Empfänger*innen erhält vom Staat keine regelmäßigen Zuwendungen, ist ihre Bankverbindung dem Staat somit nicht bekannt. Bund und Länder beraten noch, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch erfolgen kann. Derzeit verdichten sich allerdings die Meldungen, dass die Studierenden wohl noch eine Weile auf die Unterstützung warten müssen. Vor Anfang 2023 wird das Geld wohl nicht bei ihnen ankommen.
Dazu sind die 200 Euro angesichts horrender Lebensmittelpreise – selbst bei den Grundnahrungsmitteln im Discounter – sowie sich vervielfachender Energiekosten und vor dem Hintergrund, dass die kalte Jahreszeit bevorsteht, allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. ver.di und verschiedene Studierendeninitiativen fordern deshalb von der Bundesregierung eine deutlich erhöhte Soforthilfe, damit auch Studierende die enorm gestiegenen Lebenshaltungskosten stemmen können und nicht in die Armut abdriften.
Schließlich gingen viele Studierende bei den bisherigen Entlastungspaketen leer aus oder profitierten nur geringfügig von den Maßnahmen. Im ersten Entlastungspaket etwa war der einmalige Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro an den Bezug von BAföG gekoppelt, gleiches gilt für den sogenannten Heizkostenzuschuss II aus dem dritten Entlastungspaket. Diesmal beträgt die einmalige Pauschale für BAföG-Beziehende 345 Euro.
Aktuell erhalten allerdings nur noch knapp 11 Prozent aller Studierenden in Deutschland BAföG. Gemeinsam mit den anderen DGB-Gewerkschaften fordert ver.di seit langem, den Kreis der BAföG-Berechtigten deutlich auszuweiten, um Chancengerechtigkeit herzustellen und die Möglichkeit eines Studiums nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängig zu machen. Gerade in Krisenzeiten droht Studieren sonst zu einem Privileg zu werden, das junge Menschen aus einkommensschwachen Familien ausschließt.
Von welchen Entlastungen profitieren Studierende sonst noch?
Anspruch auf den sogenannten Heizkostenzuschuss II aus dem dritten Entlastungspaket haben allerdings auch Wohngeldempfänger*innen unter den Studierenden, die kein BAföG erhalten –zusätzlich zur 200 Euro-Energiepauschale. In diesem Fall beträgt der einmalige Heizkostenzuschuss 415 Euro für Alleinstehende, 540 Euro für Haushalte mit zwei Personen und 100 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Alle Haushalte, die im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind, sollen vom Heizkostenzuschuss II profitieren.
Da viele Studierende neben Vorlesungen, Seminaren und Klausuren arbeiten müssen, um sich über Wasser zu halten, haben sie Anspruch auf die 300 Euro Energiepauschale des zweiten Entlastungspakets. Dieses Geld steht laut Gesetz allen Bürger*innen zu, sofern sie steuerpflichtige Einkünfte haben. Das gilt auch für Studierende mit Minijob. Diese Einmalzahlung wird über den Arbeitgeber ausgezahlt.
Weitere Entlastung, von der auch Studierende profitieren können, verspricht die Bundesregierung über die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2023 oder durch die Anhebung der Mini-Job-Grenze (von 450 auf 520 Euro) und Midi-Job-Grenze Grenze (von 1300 auf 1600 Euro) zum 1. Oktober 2022.
200 Euro Energiepauschale
Mit dem dritten Entlastungspaket sollen alle Studierenden 200 Euro Energiekostenpauschale erhalten.
300 Euro für Beschäftigte
Wenn du neben deinem Studium steuerpflichtig beschäftigt bist, zum Beispiel mit einem Minijob, hast du auch Anspruch auf 300 Euro aus dem zweiten Entlastungspaket.
Heizkostenpauschale für BAföG-Empfänger*innen
Mit dem ersten Entlastungspaket haben BAföG-Empfänger*innen 230 Euro Heizkostenpauschale erhalten. Im zweiten Entlastungspaket gab es nochmal 345 Euro für alle, die BAföG bekommen.
Heizkostenpauschale für Wohngeld-Empfänger*innen
Wenn du Wohngeld bekommst, hast du Anspruch auf den Heizkostenzuschuss aus dem dritten Entlastungspaket: 415 Euro für Alleinstehende, 540 Euro für Haushalte mit zwei Personen und 100 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.