Tarifvertrag für die Hebammenstudierenden!
Endlich auch für Hebammenstudierende gute Arbeitsbedingungen!
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich erstmals auf tarifliche Regeln für die Studienbedingungen für Studierende im dualen Hebammenstudium in kommunalen Krankenhäusern geeinigt, die unter anderem Studienentgelte, den Anspruch auf 30 Tage Urlaub und den Anspruch auf Familienheimfahrten beinhalten. „Das ist ein gutes Tarifergebnis und ein wichtiger Schritt für die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Gute und tariflich abgesicherte Studienbedingungen sind ein unerlässliches Mittel zur Nachwuchsgewinnung, gerade auch im Gesundheitswesen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Wichtig sei zudem, dass die dual Studierenden in ihren jeweiligen Betrieben verankert seien und dort ihr Recht auf Mitbestimmung wahrnehmen könnten. „Der Tarifabschluss mit der VKA ist für die gesamte Branche wegweisend. Wir hoffen, auch andere Träger überzeugen zu können, für angehende Hebammen Tarifverträge mit uns abzuschließen“, so Bühler.
Das Ergebnis des Tarifvertrag für die Hebammenstudierenden (TVHöD) im Überblick:
- Studienentgelt:
- ab dem 1. Januar 2022: 1.490 Euro
- ab dem 1. April 2022: 1.515 Euro
- Möglichkeit der Übernahme der Studiengebühren: Die verantwortliche Praxiseinrichtung und die Studierenden können die Übernahme der Studiengebühren vereinbaren.
- Rückzahlungs- und Bindungspflicht eingeschränkt: Eine Rückzahlungspflicht für das Studienentgelt konnten wir verhindern. Für den Fall, dass die verantwortliche Praxiseinrichtung die Studiengebühren übernimmt, kann maximal eine Bindungspflicht von 12 Monaten sowie alternativ eine Rückzahlungspflicht für die Studiengebühren vereinbart werden. Aber auch in diesem Fall kann auf eine solche Regelung verzichtet werden.
- Kündigung des Studienentgeltes zum 31.12.2022 möglich: Damit können sich alle Studierenden im dualen Hebammenstudium in kommunalen Krankenhäusern zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen in der Tarifrunde 2023 für höhere Studienentgelte einsetzen.
Die Tarifierung der Bedingungen der dual Studierenden in praxisintegrierenden Studiengängen bei Bund und Kommunen im Bereich der Verwaltung steht noch aus. Derzeit lassen die Arbeitgeber prüfen, ob der Abschluss eines Tarifvertrages in diesem Bereich möglich ist. ver.di beharrt hier weiterhin auf die Einhaltung der Verhandlungszusage. Schließlich hatten sich Bund und VKA hierzu mit der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 verpflichtet. Mit dem Fortgang der Verhandlungen wird nicht vor März 2022 gerechnet.