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Damit deinem Start an der Universität oder Fachhochschule nichts im Wege steht, haben wir alle Informationen zur Immatrikulation und Organisation deines ersten Semesters für dich gesammelt.

Bewerbung & Immatrikulation

Regelfall: Ausbildungsvertrag in der Tasche – an der Hochschule einschreiben

Du hast von einem Unternehmen einen Ausbildungs- oder Studienvertrag für deinen Praxisteil deines dualen Studiums erhalten. Wie geht es nun weiter? Bist du damit automatisch bei der Hochschule eingeschrieben und hast deinen Studienplatz schon sicher? Oder ist es deine Pflicht, dich an der Hochschule noch einmal separat zu bewerben? Das ist ganz unterschiedlich.

Mit Abschluss deines Ausbildungsvertrages bei einem ausbildungsintegrierenden dualen Studium hast du hier in der Regel bereits deinen Studienplatz sicher. Meistens musst du der Hochschule, die für dich zuständig ist, nur noch bestimmte Unterlagen zuschicken. Gleiches gilt oft bei praxisintegrierenden dualen Studiengängen.

Sonderfall 1: Nach Vertragsabschluss noch an der Hochschule bewerben

In manchen Fällen gilt aber eine andere Regelung: Erst einen Ausbildungsvertrag mit dem Unternehmen abschließen, dann zusätzlich noch an der Hochschule bewerben. Ist dein gewünschter Studiengang zulassungsfrei, erhältst du üblicherweise ohne Probleme deinen Studienplatz. Aber: Gibt es einen NC, kann es sein, dass die Hochschule dich nicht aufnimmt. Die Zulassung an der Hochschule passiert in diesen Fällen ganz unabhängig davon, ob du schon einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag in der Tasche hast. Deshalb: Informiere dich vorher, ob es Zulassungsbedingungen gibt.

Sonderfall 2: Erst einen Studienplatz finden, dann beim Unternehmen vorstellen

Manchmal ist es auch umgekehrt: Du musst dich erst an einer Hochschule bewerben und dann ein passendes Unternehmen finden. Oft hat die Hochschule Partnerunternehmen, die sie dir nennen können. 
 

Vertrag abschließen

In der Regel schließt du je nach Art deines dualen Studiums mit dem Unternehmen einen Ausbildungs- oder Studienvertrag ab. An manchen Hochschulen gibt es dafür verpflichtende Musterverträge. Teilweise bieten die Unternehmen allerdings auch Stipendien-, Praktikums- oder Werkstudent*innenverträge an.

Im ausbildungsintegrierenden Studium: Ausbildungsvertrag

Im ausbildungsintegrierenden dualen Studium schließt du mit deinem Betrieb bzw. deiner Dienststelle einen Ausbildungsvertrag ab, zum Beispiel zur Pflegefachperson, als Fachinformatiker*in oder Mediengestalter*in. Prüfe deinen Arbeitsvertrag vor deiner Unterschrift sorgfältig, denn er ist die Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Der schriftliche Vertrag ist auch unabdingbar, wenn es um Streitigkeiten oder eine Kündigung geht! Bei der Prüfung des Vertrags unterstützt dich auch deine ver.di vor Ort. Dann bist du vor bösen Überraschungen sicher!

In einigen Studiengängen schließt du zusätzlich auch noch einen Vertrag über dein Studium mit der Hochschule ab.

Welche Bestandteile dein Arbeitsvertrag hat und welche Rechte damit genau verbunden sind, erfährst du im Bereich „Rechte" im Abschnitt „Vertrag & Zeugnis".

Im praxisintegrierenden Studium: Studienvertrag

Im praxisintegrierenden dualen Studium schließt du häufig mit deinem Praxisunternehmen einen Studienvertrag ab, der die Bedingungen deiner Praxisphasen regelt. Häufig stellt die Hochschule dafür einen Mustervertrag zur Verfügung, an einigen Hochschulen ist dieser verpflichtend. Im Unterschied zum ausbildungsintegrierenden dualen Studium ist in diesem Vertrag keine staatlich anerkannte Ausbildung festgehalten, sondern nur deine Praxiserfahrung im Unternehmen. Auch hier lohnt sich die genaue Prüfung des Vertrags vor Unterschrift! Das praxisintegrierende Studium ist zwar weniger stark reglementiert, aber auch hier gibt es einige gesetzliche Mindeststandards. Deine ver.di vor Ort hilft dir dabei, deine Vertragsbedingungen zu überprüfen und zu bewerten.

Stipendiums-, Praktikums- und Werkstudent*innenvertrag

 

Richtig versichern

Mit Abschluss deines Vertrags ist es auch Zeit, an Versicherungen zu denken. Was du bei der Sozialversicherung beachten solltest und welche Versicherungen sonst wichtig sein können, erfährst du hier.

Wohnung finden

Als dual Studierende*r pendelst du oft phasenweise zwischen Unternehmen und Hochschule an verschiedenen Orten. Manchmal ist die Entfernung zwischen beiden so groß, dass du sie nicht von einem Wohnort aus täglich erreichen kannst. Deshalb haben viele Studierende Zimmer in Wohngemeinschaften. Auf Zimmer in Studierendenwohnheimen gibt es nicht selten einen großen Andrang, aber trotzdem kann sich auch hier die Suche lohnen. Infos dazu findest du auf den Seiten deines Studierendenwerkes vor Ort oder auf der Website deiner Hochschule.

Manchmal unterstützt auch das ausbildende Unternehmen bei der Suche nach einer Unterkunft, wenn zum Beispiel das Studium in einem anderen Bundesland stattfindet. Wende dich dazu am besten an deine betriebliche Ansprechperson.

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